Wichtige Information:
Vorkaufsrecht: Mit Ihrer Anzahlung schliessen Sie mit der Lerch AG noch keinen Kaufvertrag ab. Sie sichern sich jedoch das Vorkaufsrecht für dieses Fahrzeug und machen es für andere Interessenten auf unserer Homepage nicht mehr sichtbar. Das heisst es wird durch die Anzahlung auf den Online Plattformen unsichtbar gemacht.
Sie werden am folgenden Werktag von unserem Verkaufsteam kontaktiert, damit alle weiteren Details geklärt werden können (Einlösung, Versicherung, Eintausch, Zahlungsmodalitäten wie Barkauf oder Leasing/Finanzierung, Zusatzprodukte, Abholtermin usw.)
Erst danach wird von der Lerch AG ein definitiver Kaufvertrag für Sie erstellt.
Die durch Sie getätigte Anzahlung wird mit dem späteren Kaufpreis oder einer ersten Leasing-/Finanzierungsrate verrechnet.
Rücktritt: Kommt danach doch kein Kaufvertrag zustande, aufgrund eines Rücktritts des Käufers, erhalten Sie Ihre Anzahlung wieder gutgeschrieben. Für die Rückerstattung wird eine Handlings-Gebühr von 10% der Anzahlung abgezogen.
Verkaufsüberschneidung: Sollten wir – gleichzeitig während Ihres Reservationsvorganges bzw. Prozesses - in unseren Verkaufsräumlichkeiten, das Fahrzeug direkt verkaufen, wird dem Kunden der das Fahrzeug direkt bei uns gekauft hat der Kaufzuschlag erteilt. In diesem Falle kommt kein Vorkaufsrecht zustande und wir erstatten Ihnen Ihre Anzahlung ohne Abzug der Handlings-Gebühr, vollumfänglich zurück.